Hinweis: Um die korrekte Darstellung der Seite zu erhalten, müssen Sie beim Drucken die Hintergrundgrafiken erlauben.
Abb.: Sönke Ehlert, Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek Kiel
Namensnennung-Nicht kommerziell 4.0 Deutschland (CC BY-NC 4.0 DE)
Rechteinhaber: Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek

Geldschein / Notgeld, 1/2 Goldmark , 10.1923

weitere Abbildungen:

Beschreibung

Notgeldperiode: Wertbeständiges Notgeld (Zwischenschein).
Am 23. Oktober 1923 gestattete ein Erlass der Reichsregierung die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld unter vielen Auflagen, um der sich immer rascher drehenden Preisspirale der Hyperinflation entgegenzuwirken. Für die Berechnung lag der Dollarkurs der Berliner Börse zu Grunde: 1 Dollar entsprach 4,20 Goldmark.
Es handelt sich bei diesem vorliegenden Schein nicht um Notgeld, sondern um eine Quittung - Lübecks Finanzbhörde schuf so die Möglichkeit für jedermann, Inflationsgeld zum aktuellen Wechselkurs bei der Bank einzuzahlen und darüber eine Goldmark-Einzahlungsquittung zu erhalten. Dennoch tauchten diese Scheine, wohl wegen des Goldmark-Aufdrucks, vereinzelt im Zahlungsverkehr auf. Am 6. Dezember 1923 beschwerten sich Postamt und Reichsbank-Girokonto bei der Commerzbank in Lübeck darüber. Zudem hatte Lübecks Finanzbehörde den Reichsminister der Finanzen in Berlin nicht schriftlich über dieses Goldmarkprojekt informiert - sondern nur telefonisch. Es kam 1924 vor dem Amtsgericht Lübeck zu einem langwierigen Gerichtsprozess.