[Graf Ludwig von Gleichen wird durch eines Soldans Tochter seinen gefengniß loß, nimt sie zur Ehe, bringt sie zu seiner Gemahlin heim in Türingen, undt
hält
mit beiden hauß.]
der den Keyser lehneten, d(as) ewige leben verhieß. Die Erffurteer[!] ab[er] wolten nicht mit in des Pabsts rebellisch Horn blaßen, sondern mit Gut und blut viel lieber bey dem Keyser stehen, als bey ihrem Bischof[f.]
Im übrigen hörte man im Lande wunderliche Zeitunge von vorgemeldetem Graff Ludwigen zu gleichen, so zu Alkair in Egypten gefangen geseßen hatte. Denn da hatte es Gott wunderlich geschickt, daß Ihn, (denn er ein schöner gerader ansehnlicher Herr war) des Soldans, der ihn gefangen hielte, einige Tochter lieb gewonnen, in Vermuhtung, od(er) wol heimlicher erfahrung, daß er eines hohen stammes und standes zu hause were, und hatte ihn über neün Jahr, die lange Zeit seines gefängnüs über aus mitleiden und hertzlicher trew allerhand gutthaten gantz vertrawlich und heimlich erwiesen, ihm auch endlich diese anmuhtung gethan, wo ferne er reine Mund halten
,
sie ehlichen, und solches mit einem Eyde bestärcken würde, wolte sie ihn seiner Noht gäntzlich befreyen, zu seinem Land und Leüten bringen, und mit uberaus hohen gaben, dabey er wol zu bleiben würde haben, versehen. Der Graff hatte sich der ohnvermuhteten affection bedancket, und hinwieder mit einem ehrlichem gemüht derselben zu verstehen gegeben, er hette allbereit daheim eine gräffliche Gemahlin, und zwey Kinder, und were der Christen weise nicht, auch götlicher Satzunge zu entgegen, mehr als ein ehlich gemahl zu haben, doch stünde es dahin, ob seine Gemahlin annoch lebte, oder seither seines abschiedes aus Teütschland gestorben were, auch könte und müste er im Fall, da er durch Gottes Almächtigen Hülffe und ihren Vorschub auf freyen fuß gestellet, und seines Elendes entnom(m)en würde, darauf bey dem Römischem Pabst, als gottes Stadthaltern, sich bittlich angebeten, und ümb dispensation anhalten, daß, so seine Gemahlin moch nicht todt were, von der er sich gleichwol nicht abwenden möchte, sie nichts destoweniger neben und mit ihr seine Gemahlin auch seyn und bleiben dör[f]te. Was thete die Liebe und begierde zur Freyheit nicht? Sie wandte
für
vor, were es doch bey ihrem Volcke gemein, daß ein Mann mehr weiber hette, als eines, drumb wolte sie daran kein Eckel haben, ob sie gleich nicht allein sein Ehweib seyn könte: So hoffte der Grafe, so viel wolte er auch zu Rom erlangen, als da man ümbs Geld allerley Recht erkauffen könte, wie es Weltkündig war. Sie wurden der Sache[n] einig, und sagte Sie
ihm,
ihm zuförderst zu, ihn bey ihrem Vater loß zu bit-