Ansprache Dr. Ernst Abbes vom 13. April 1904 im Geschäftsleiterzimmer vor den Vertretern der wissenschaftlichen Mitarbeiter betreffs Ablehnung der Errichtung eines Kapitalfonds ausserhalb der Carl-Zeiss-Stiftung zur Sicherung der Pensionsansprüche ()
tung nicht in der Lage ist, eine Ihren Wünschen entsprechende
Anordnung zu treffen, die eine Aenderung des Stiftungs-Sta-
tuts einschlisst [sic!], ohne meine Zustimmung. Sie hätten jedenfalls
meine Zustimmung vorher einholen sollen. – Meine mündliche
Antwort besteht nun in einer
ganz runden Absage
. Ich will mich
auch nicht darauf einlassen, - das entspricht weder meinem
augenblickliche Kräftezustande, noch meiner Stimmung-,
das im einzelnen zu motivieren, meinen Standpunkt zu motivie-
ren, warum ich absage.
Ihre Forderung geht darauf hinaus, dass eine besondere
Sicherstellung der Pensions-Ansprüche der Geschäftsangehörigen
geschaffen werden soll, die nicht in anderer Form geschaffen
werden könnte, dass neben der Carl Zeiss-Stiftung noch eine
andere Stiftung gemacht würde, nämlich ein Kapital-Fonds ge-
schaffen werden müsste, der ausgeschieden werden müsste aus
dem Vermögen der Carl Zeiss-Stiftung, ausschliesslich zu dem
Zwecke, Pensions-Ansprüche der Stiftungs-Angehörigen zu be-
friedigen.
Nun, ich lehne das ab, ganz grundsätzlich. Im Statut ist
ausgesprochen, „Vorzugsrechts zur Sicherstellung vertragsmässi-
ger Ansprüche dürfen niemanden eingeräumt werden.“ Das habe ich
95 in Lugano niedergeschrieben mit vollem Bedacht, mit der
Absicht, es soll niemals jemand da sein, der irgend welche
Anforderungen an die Carl Zeiss-Stiftung, der Vorrechte habe.
Ich habe das mit grossem Bedacht geschrieben und das ist meine
Meinung auch heute noch, weil
dann
wenn
die Stiftung in irgend
einer Sache Vorzugsgläubiger hätte, das der Ruin für ihren
Credit wäre.
Was Sie mir in diesem Schreiben vorbringen zur Begründung,
tung nicht in der Lage ist, eine Ihren Wünschen entsprechende
Anordnung zu treffen, die eine Änderung des Stiftungs-Sta-
tuts einschließt, ohne meine Zustimmung. Sie hätten jedenfalls
meine Zustimmung vorher einholen sollen. – Meine mündliche
Antwort besteht nun in einer
ganz runden Absage
. Ich will mich
auch nicht darauf einlassen, - das entspricht weder meinem
augenblickliche Kräftezustande, noch meiner Stimmung-,
das im Einzelnen zu motivieren, meinen Standpunkt zu motivie-
ren, warum ich absage.
Ihre Forderung geht darauf hinaus, dass eine besondere
Sicherstellung der Pensions-Ansprüche der Geschäftsangehörigen
geschaffen werden soll, die nicht in anderer Form geschaffen
werden könnte, dass neben der Carl Zeiss-Stiftung noch eine
andere Stiftung gemacht würde, nämlich ein Kapital-Fonds ge-
schaffen werden müsste, der ausgeschieden werden müsste aus
dem Vermögen der Carl Zeiss-Stiftung, ausschließlich zu dem
Zwecke, Pensions-Ansprüche der Stiftungs-Angehörigen zu be-
friedigen.
Nun, ich lehne das ab, ganz grundsätzlich. Im Statut ist
ausgesprochen, „Vorzugsrechts zur Sicherstellung vertragsmäßig-
er Ansprüche dürfen niemanden eingeräumt werden.“ Das habe ich
95 in Lugano niedergeschrieben mit vollem Bedacht, mit der
Absicht, es soll niemals jemand da sein, der irgend welche
Anforderungen an die Carl Zeiss-Stiftung, der Vorrechte habe.
Ich habe das mit großem Bedacht geschrieben und das ist meine
Meinung auch heute noch, weil wenn die Stiftung in irgend
einer Sache Vorzugsgläubiger hätte, das der Ruin für ihren
Kredit wäre.
Was Sie mir in diesem Schreiben vorbringen zur Begründung,