Marggraf Henrich zu Meissen, der Hammer.]...
Marggraf Henrich zu Meissen, der Hammer.] [StadtJunckern zu Erffurt.] [Christian(us) II. Ertzb(ischof) von Meintz ist so fromm, d(aß) er wird abgesetzt: hingegen wil Meintz ein bösen haben.] [1251.] [ in] Teütschland zu machen, daselbsten eine Glocke gegoßen, die noch mehr, denn 270. Centner Metall hatte, und also viel schwehrer war, und stärcker brumte, denn die itzige große glocke. Daher sie auch, da sie verfertigt worden, und getaufft solte werden, (wie Pabst Johannes XIII. 300. Jahr zuvor solche Ceremonien aufgebracht hatte,) nicht von einem gemeinem Weihbischofe oder pfaffen, sondern von einem vornehmen Bischofe [g]etaufft muste werden. Ward demnach offt gedachtes Margraf Henrichs [z]u Meißen, (den man den Erleuchteten Durchleuchtigen, ingleichen weil er das Wort Hammer oft auf der Zungen führte, den Hammer hieß,) sein bruder, vorerwehnt (en) Marggraf Ditrichs Sohn, Bischoff Ditrich zu Zeitz und Naumburg gen Erffurt gebeten, und auf der Stadt unkosten fürstlich tractiret. Dieser kauffte sie, und gab ihr den Nahmen, daß sie hieß gloriosa: und ist von der Zeit an über 200. Jahr lang geleütet worden, biß sie anno 1472. im erbärmlichem brandt[sc]haden durchs feür zuschmoltzen ist.
Nach ihrem weltlichem stande aber, [n]ahm die stadt durch des Rahts Weißheit und trew, nechst götlichem Segen, [n]ichts desto weniger dapfer zu, und verhielt sich fort, wie ein junger muhti[g]er mann. Und ob gleich itziger Zeit derer Erffurtischen Patritiorum und StadtJunckern derer viel auf den ümbliegenden Dorffschafften ihre Landgü[t]er hatten, und die Stadt in denenselben seculis zu ihrem gemeinen besten und regiment, nechst göttlicher benedeiung genoß, ihre geschlechter und Namen etwa gantz nicht mehr vorhanden sind: siehet man doch noch [i]mmerdar auf dem Rahthause, vor der Rahtsstuben an den rundungen [in] der höhe, wie auch in der KlosterKirchen zu S(ankt) Peter ihre Stamwa[ppe]n von alten Zeiten her angemahlt, als ein sonderbahr memorial solcher [an]tiqvitet von den Jahren der alten Keiser her. Bey dem Ertzstifft Meintz aber [b]egab sich folgends im Jahre 1251. eine solche veränderung mit gedachtem [E]rtzbischoffe, das wil er Keiser Wilhelmen und den Prælaten des stiffts [n]icht mehr gut gnug war: denn (als der er nicht Lust hatte mit ihnen und [i]hres gleichen Reüter und Knechte zu führen, und dem Keiser zu Hofe reiten, wolte hingegen lieber, den alten Bischofen gleich, in der [K]irchen und seinem studierstüblein bleiben.) Drümb ward auf ihn bey [d]em Cardinal, den der Pabst in Teütschland geschickt hatte, geklagt, daß er bey dem stiffte nichts nütze were. Als er solches vernahm, gab [e]r die Hoheit auf. Das gefiel zumal einem jungen Pfaffen, der war Waldgraff Cunrads von Eppenstein Sohn, und nur Archidiacon(us) daselbsten. Der [b]estach den Cardinal mit 200. Marck silbers, daß er Ihm zum Ertzstifft