[Der Graf von Mülberg wird in die Acht erklärt.]
[pro]tection und Confirmation gedächtniß und bestärckung er diese Schrifft verfertigen hette laßen, und mit seinem keyserlichen
V
itzschafft bekräfftig(en). (also dann bekamen Sie auch von Höchstgemeldetem seinem Sohn, König Henrichen, (der noch vor seinem Vater anno 1 2 50. im gefängniß starb,) einen Sühn- und gnadenbrieff unterm dato Bopard anno 1 2 3 4. den 11. Septembris, indict. VII. in dem er iedermann zu wißen thäte, nach dem die G
[...]
der Bürger und leute zu Erffurt seine Gnade
zuvor
ver lohren hette, undt auff seines geliebten Fürsten des würdigen Ertzbischof Siegdriedes zu Meintz klage, von Ihm in die Acht gethan were worden, dardurch dann ihrer Stadt Rechte und privilegia etwa geschwächt zu seyn scheinen möchten, dieselbigen weren aber wieder von Ihm zu Gnaden angenommen, und von der Acht loß gesprochen worden, und bey ihm mit demütiger und devoter supplication einkommen, daß Er Sie, die Bürger und Leute selbsten und auch ihre Stadt bey denen Rechten und Gerechtigkeiten, die ihnen von seinen Voreltern, den Keysern und Königen, vorzeiten zukommen weren, aus seiner Majestät Gnaden ruhig zu lassen geruhete, alß hette er Sich durch ihr flehentlich Ansuchen neigen laßen, und ernewete und bestätigte ihnen den Bürgern aus königlicher auctorität alle ihre Rechte, Gerechtsame, Freyheiten und Ehren, die sie biß dahin durch der Keyser oder Könige Gnade und Zulaßung hetten gehabt: Gedächte auch, so viel es immer müglich were, ihnen noch mehr Freyheiten zuverleihen: wolte derhalben hiermit bey
ver
meidung seiner Ungnade durchaus verboten haben, daß niemand Sie oder ihre Stadt unter dem Schein und Vorwenden, daß sie in die Acht von seiner Majestät erkläret were worden, hinfürder anfallen und beschwehren solte. Vnd waren solcher verbriefung und königlicher Versiegelung Zeügen Ertzbischoff Ditrich zu Trier, Ertzbischoff Henrich zu Cölln, Herzog Henrich zu Limburg, Graf Henrich zu
Sa[.]n
, Graf Egin zu Freyburg, Henrich von
Riphen
ein treflicher mann, Eberhard und Otto von Eberstein gebrüder, Gerlach von Bulingen und mehr andere. Da nun die Bürger zu Erffurt zu förderst nechst Göttlicher vorsorge, mit diesem keyserlichen und königlichen Versühnungs- undt Schuz-briefen und Bestätigungen ihrer Rechte, Freyheiten und Gebräuche sich versehen befanden: vertrieb diese Sonne der keyserlichen Gnaden den Nebel der Meintzischen Ungnade leichtlich. Vnd ward ihnen ihr Bischoff so gnädig wieder, daß auf sein Anhalten hingegen vorgemeldeter Graff Meinhard in die Acht erklärt und verfolget ward, (daß geschach anno 1.2 3 6.) der Gestalt kam die Stadt Erffurdt aus dem damahligen ohnversehenen Labyrinth.
Das XVII. Capitel.