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nachdem er hier gelebet hette, empfahen würde. Wie nun die Leute zum Glaubens bekäntniß in einem solchen Verstande, der den Worten Christi und der Aposteln gemäß, und einem ieden vor seine Person tröstlich war, auch zum Gehorsam der Zehen Geboth angeführet ward: Also war auch einem ieden bekant, daß Er Got[t] anruffen, und das Vater Unser beten sollte: Welches eben die Drey Hauptstücke des uhralten Christlichen Catechismi von der Apostelzeit an waren, neben den zweyen von Christo eingesezten Sacrementen. Ward also das Volck von seinen Pfarrherrn, (: wann anderst diese ihr Ambt verrichten wolten :) berichtet. Vnd gab es etliche solcher Priester damals auch zu Erffurt. Die lebten im Ehestande: schendeten das Heilige Nachtmal in zweyerley gestalt unter alle Communicanten: (: wie es ie und ie bey der ganzen vorigen Christenheit üblich gewesen, und noch damahls überal in Gebrauch war. [a.l.S. Pabst Bonifaci(us) III.] Und obschon Pabst Bonifacius III. zu Rom, nach dem langwierigen Neid und Zanck seiner Vorfahren und der Patriarchen zu Constantinopel umb den Ehren Titul des General Bischofs ümb a(nn)o das Jahr 606. von dem Tyrannen Phoca den Ausspruch erhalten hatte, daß die Römische Kirche solte das Haupt aller Kirchen heiße[n;] so traf doch solcher Nahme keine Herrschaft und Gewalt über die Kirchen und derer Bischofe, weniger über Land und Leute an. Dazu weil der Keyser in denen Königreichen, die ihm nicht unterworffen waren, weder Geistlichen, noch Weltlichen hatte zugebiethen; als konte auch der Pabst durch dieses sein keyserlichen Privilegium kein Herr werden über die Clerisey in dem Fränckischen Königeiche. [a.l.S. Die Erffurter waren nicht Papisten.] Waren demnach die Christlichen Priester und Christen Bürger zu Erffurt noch nicht Papisten, sondern Catholisch; (: wie man die Christen pflegte zu denen Zeiten zunennen, die den rechten Glauben der alten Apostolischen Kirchen beypflichteten, und keiner Kezerey zugethan waren :) ob Sie gleich bey der Taufe des Christmbs[!] sich gebrauchten, das 40.tägige Fasten hielten, oder in andern eußerlichen Dingen es anderst, als die iezigen Priester zu Erffurt, machten, [a.l.S. S(anct) Benedict(us).] auch wohl in S(an)ct(i) Benedicti, Apts zu Cassin in Welschland, so anno 530. gelebt, Mönchs- oder Nonnen Orden traten Welcherley Menschensazungen dann auch zu Erffurt nicht lang außen blieben. [ Anno 708. ] Denn ehe dann hernachmals König Dagbrechth II. zu anno 708. nach seines Vaters König Hildebrechts II. zu Franckreich absterben allein zuregiren anfieng, begab sichs vorher noch, daß sich bey ihm einer angab, der nant sich Adeodatum, und bat den König, er wolte ihn, weil er ihm vorgenommen, sein Leben einsam und heilig an einem Ohrte zuzubringen, etwa an einen Ohrt sezen, als in ein Clause. Drauf ward Er zu Bischof Rigbrechten, oder (: wie er auch genant w[ird :)] Wiprechten [a.l.S. Der mönch Adeodat(us).] gen Meinz geschickt; welcher ihn ferner fort bis nacher Erffurt ließ ziehen. Da begab Er sich des Konigs bewilligung nach, in S(an)ct(i) Blasij Capell, und war da ein Claußener und Mönch. Noch ließ er sich nicht damit begnügen, sondern als er sahe, daß die wenigen Priester, so zu Erffurt waren, ihre Eheweiber hatten, gleich anderen Inwohnern, sich auch, wenn Sie reiseten, mit waffen trugen, hielte er ihnen solches dermaßen vor übel, daß er von ihnen das Sacrament nicht nehmen wolte, aus eigensinnigkeit und scheinheiligkeit, sondern suchte bey dem Könige an, daß Er aus seiner Clöster Euren einen Priester beruffen, und zu ihm gen Erffurt verordnen wolte, deßen Ambts Er sich gebrauchen möchte. Welcher seiner Bitte ihn ebenmäßig der König gewährete, und einen Benedictiner Mönch [a.l.S. Drutmann ein mönch.] von Salzburg, nahmens Drutman oder, (: wie etliche die alte Schrifft gelesen haben :) Trinckendum, so priesterliches Ordens war, zu ihm gen Erffurt